Ahnentafeln sind kein Stammbaum...

Als "Rasse-Echtheitszertifikat" wird jenes international gültige Dokument bezeichnet, welches dem Schäferhund Welpen-/Hundekäufer ausgehändigt wird. Nur ein von der FCI (Federal Cynologique Internationale) anerkannter Verein wie der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. stellt es aus. Kein Hund ohne dieses Zertifikat kann als rassereiner Deutscher Schäferhund gelten. Anders als bei vielen anderen Rassen und Vereinen, führt der Stammbaum zur Wurzel der Rasse - zum Stammvater. Beim SVÖ/SV ist das "Horand von Grafrath", mit der Zuchtbuchnummer eins.

Rasse-EchtheitszertifikatErstellt und ausgegeben wird das Zertifikat vom SV. In diesem "vereinsamtlichen Auszug" aus dem Zuchtbuch (darin sind zurzeit über 2 Mio. Hunde erfasst) sind die insgesamt 30 direkten Vorfahren des Tieres angegeben.Das Rasse-Echtheitszertifikat führt bis in die Generation der Ururgroßeltern des Hundes zurück und gibt auch Auskunft über deren Qualitäten.
Für 30 Hunde sind darin einzeln die Leistungsnachweise aufgeführt, Informationen über Farbe der Geschwister und über Haarart, Farben, HD, ED- Befundung, Ausbildungs-, Ausstellungs- und Körergebnisse der Vorfahren und deren Geschwister.

Erst nach erfolgter Eintragung in das deutsche und in das österreichische Hundeszuchtbuch des ÖKV (Österreichischer Kynologen Verband) darf von einem rassereinen Deutschen Schäferhund gesprochen werden, wobei die strengen Regeln/Vorgaben der SVÖ/SV Zuchtordnung inkl. der entsprechenden Überprüfung/Wurfbetreuung durch einen SVÖ-Lehrzuchtwart eingehalten werden müssen.

Der Österreichische Verein für Deutsche Schäferhunde (SVÖ) ist der für die Rasse "Deutscher Schäferhund" einzig zuständige Verein in Österreich, anerkannt vom ÖKV und der FCI.

Beim Chipen wird in der Folge mit der Übermittlung der Wurfmeldescheine an die SVÖ-Verwaltung die Eintragung in das SV-Zuchtbuch und in das Österreichische Hundezuchtbuch angestossen. ca. im Hundealter von 4 bis 8 Monaten wird das Rasse-Echtheitszertifikat nur an den Züchter persönlich ausgefolgt und von diesem dann nach Überprüfung und Gegenzeichnung an den Hundebesitzer übergeben.

Auch Besitzwechsel, Leistungsnachweise, Zahnbefunde, Einträge des Zuchtbuchamtes und dergleichen finden in diesem Dokument ihre Berücksichtigung. Der Verkäufer eines Deutschen Schäferhundes ist verpflichtet, bei dessen Abgabe die Ahnentafel mit auszuhändigen und darin den neuen Eigentümer mit Angabe des Datums einzutragen und zu bestätigen.

Die Ausstellung von Ahnentafeln durch andere Einrichtungen, Verbände (ÖHU oder andere Dissidenzvereine) sind nicht von der FCI annerkannt und es gelten daher die Hunde als nicht rasserein gezüchtet und werden bei Veranstaltungen sofern überhaupt zugelassen nur als Mischling geführt.